Warum / Wofür die Auskunft des Verkehrzentralregister?
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Joey McFummel |
23. Februar 2005, 11:47
Antworten
#1
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Schnupperflieger Gruppe: Members Beiträge: 2 seit: 23. Februar 05 Mitglieder Nr.: 77 |
Hallo Heli-Cracks.
Ich spiele mit dem Gedanken die PPL (H) zu machen, und informiere mich flächendeckend übers Internet. Dabei kann es sein, dass ich mir vielleicht ein anderes Hobby suchen sollte, da es bei mir am VZR einen Schandfleck gibt. Wofür ist denn der Auszug aus dem Verkehrszentralregister erforderlich? Ich bin ganz ehrlich, und muss gestehen, dass ich vor Jahren mal eine Trunkenheitsfahrt im PKW hatte. Dadurch habe ich 7 Punkte in Flensburg und die werden erst nach 10 Jahren gelöscht (ab Tattag). Habe ich mir mit dieser Dummheit die Berechtigung zum Erwerb der PPL (H) verbaut? Bevor ich nun weiter surfe und mir zuküntige Träume bastel, sollte ich schon wissen, ob die PPL (H) überhaupt noch für mich relevante Möglichkeit ist, oder nicht. Besten Dank für die (schmerzhaften) Antworten vorab.. Joey |
Admin |
23. Februar 2005, 13:24
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#2
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Administrator Gruppe: Admin Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Typerating(s): BO105, AS350 Beiträge: 541 seit: 07. Juni 03 Ort: Öhringen Mitglieder Nr.: 1 |
Hi Joey,
nun, ich kann Dir leider keine zuverlässige Auskunft über die 'Problematik' eines solchen Eintrags in Flensburg geben aber allgemein gesprochen sind natürlich der Auszug aus dem VZR und das polizeiliche Führungszeugnis mit Sicherheit nicht nur dazu gedacht, irgendeine Akte beim RP mit Papier zu füllen. Wenn Alkohol im Spiel ist, kann ich mir vorstellen, daß so ein Tatbestand problematisch sein kann. Aber das können sicherlich diejenigen besser beurteilen, die damit im Tagesgeschäft zu tun haben/hatten (sprich, die Anmeldungen zur PPL in ähnlich gelagerten Fällen durchgeführt bzw. versucht haben). -------------------- |
Joey McFummel |
23. Februar 2005, 14:50
Antworten
#3
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Schnupperflieger Gruppe: Members Beiträge: 2 seit: 23. Februar 05 Mitglieder Nr.: 77 |
Hat denn jemand auf diesem Gebiet Erfahrung. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die PPL wie der "Jagdschein" mit dem aktuellem Verlust der Fahrerlaubnis erlischt. Das heisst, wenn ein Jäger besoffen Auto fährt und den Lappen entzogen bekommt, kann das Rotwild für ein paar Monate durchatmen, weil der Jagdschein gleich mit entzogen wird. Das finde ich übrigens sehr lobenswert und korrekt. Wer im Strassenverkehr mit Alkohol auffällt, sollte bitte nicht mit einem Gewehr durch den Wald stolpern. Gleiches gilt für Piloten. Wenn man ungeeignet ist, nüchtern am Strassenverkehr teilzunehmen, sollte man auch den Steuknüppel schön in Ruhe lassen......
Aber wie ist es, wenn die Trunkenheitsfahrt schon länger her ist. Wenn man vor der Justiz und der Führerscheinstelle bereits rehabilitiert ist, und die Fahrerlaubnis schon wieder hat, und somit zum geeignetem Verkehrsteilnehmer zählt. Es sind ja letztendlich nur die Punkte in Flensburg, welche an diese Jugendsünde erinnern. Pol. Führungszeugnis ist bei mir z.Bsp. einwandfrei. und es gibt bei mir keine offenen Rechnungen mit der Justiz. (Hat es auch so nie gegeben). Wäre echt Klasse wenn mir das jemand ganz konkret beantworten könnte, damit ich weiss, ob ich weiter Berge versetzen kann, oder lieber im Tal sitzen bleiben sollte. Besten Dank im voraus JOEY |
Popeye |
24. Februar 2005, 09:08
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#4
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Flugschüler Gruppe: Pilots Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Beiträge: 34 seit: 22. November 04 Mitglieder Nr.: 49 |
Hallo Joey,
der Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie das behördliche Führungszeugnis dienen der ausstellenden Behörde als Nachweis Deiner charakterlichen Eignung zum Führen eines Luftfahrzeuges. Fliegen ist für viele Leute ein Hobby, ein Spaßfaktor und das ist auch gut so. Wenn sich jemand bereits im Straßenverkehr wie ein Rowdy benimmt oder auch im allgemeinen gesellschaftlichen Leben sich nicht an Recht und Ordnung hält, dann liegt die Vermutung nahe, dass derjenige sich auch in der Luftfahrt an keine Bestimmungen hält, sprich charakterlich ungeeignet ist. In Deinem Fall wirst Du wohl nicht drum herum kommen, vorab direkt mal bei der für Dich zuständigen Stelle nachzufragen. Viel Erfolg. |