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> Fragen zur (modularen) Ausbildung zur CHPL mit PHPL
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Admin
new post 29. Juni 2005, 11:05
Antworten #1


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Ich habe zwar damals eingehend recherchiert bevor ich den Bereich Ausbildung online gestellt habe, aber nunmehr komme ich bezüglich der ganzen Erleichterungen für PHPL-Inhaber selbst ein wenig ins schleudern. Daher wende ich mich doch einfach einmal an das versammelte Fachwissen ( cool.gif ) hier im Forum (die Fragen sind bezogen auf PHPL/CHPL nach JAR):

Jemand erwirbt den PHPL und wir gehen mal davon aus, daß dazu 60 Flugstunden nötig waren (also 15 mehr als das Minimum von 45 Flugstunden). Als Voraussetzung um mit dem CHPL anfangen zu können werden

a.) bei der modularen Ausbildung 155 Flugstunden (davon 50 h als verantwortlicher Pilot (PIC) und 10 h Überlandflug) genannt, dann beträgt die Flugausbildung für den CHPL 35 h bis zum Abschluß der Ausbildung, ODER

b.) für die durchgehende Ausbildung für PPLH Inhaber die noch nicht über 155 Flugstunden verfügen ist die Rede von 95 h Flugausbildung im Rahmen der CHPL Ausbildung, da Inhabern der PHPL vom Erwerb der PPLH 40 Flugstunden auf Hubschraubern angerechnet werden können.

Nun geht es los:

Zu a.) Werden auch die Stunden aus der PPLH Ausbildung angerechnet (nach meiner Kenntnis ist man zu keiner Zeit PIC während der Ausbildung(?) ). Falls doch, wieviele Stunden werden aus der PPLH Ausbildung angerechnet? Falls nein bedeutet dies gleichzeitig, daß man nach der PPLH bezogen auf die Flugstunden bei 'NULL' anfängt?!

Zu b.) Hier werden offensichtlich die Flugstunden aus dem Erwerb der PPLH angerechnet (egal ob als PIC oder nicht?!) und man muß 95 h Flugausbildung machen. Wenn dem so ist, dann erscheint mir diese Variante günstiger da ich ja nicht erst 155 Flugstunden nach dem Erhalt der PPLH fliegen (und bezahlen) muß, bevor ich mit dem CHPL anfangen kann blink.gif

Fragezeichen über Fragezeichen. Vielleicht kann das jemand von euch ein wenig 'auseinanderdividieren'. Ich blicke im Moment nicht wirklich durch.

Gruß,
Marcus


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NinetyP
new post 05. Juli 2005, 23:42
Antworten #2


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aaalsooo. bei der modularen brauchst du INSGESAMT 155h! mit ausbildung. da kannst du auch noch evt. musterberechtigungen und z.b. CVFR ausbildung mit rein rechnen. das ist wohl aber erst seit neuem recht so. nach altem recht konnte man wohl nur nen teil des ppl´s anrechnen lassen oder so ähnlich.
bei der durchgehenden hab ich auch kein plan, wie das ist.
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