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> Ãœbersicht über Außenlandungen
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kellogs
new post 13. August 2013, 21:04
Antworten #1


Schnupperflieger
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Da ich nix Zusammenfassendes gefunden hab, würde ich hier gern mal was aufbauen.
In welchem Land (weltweit) wird wie mit Hubschrauber-Außenlandungen verfahren (und was wird sich mit der EASA diesbezüglich ändern)?

Deutschland:
- Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde -
dazu Zustimmung des Grundstückeigentümers und Darlegung des sicheren An- und Abflugs vorlegen
oder
Allgemeinerlaubnis


so in der Art, dachte ich. Und das dann um andere Länder erweitern.
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Spartacus
new post 14. August 2013, 15:08
Antworten #2


1. Soloflug geschafft
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QUOTE(kellogs @ 13. August 2013, 21:04)
Da ich nix Zusammenfassendes gefunden hab, würde ich hier gern mal was aufbauen.
In welchem Land (weltweit) wird wie mit Hubschrauber-Außenlandungen verfahren (und was wird sich mit der EASA diesbezüglich ändern)?

Deutschland:
- Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde -
dazu Zustimmung des Grundstückeigentümers und Darlegung des sicheren An- und Abflugs vorlegen
oder
Allgemeinerlaubnis
so in der Art, dachte ich. Und das dann um andere Länder erweitern.
*


Keine Schlechte Idee.

Du meinst also dauerhafte Außenlandeerlaubnisse, die nicht Sicherheits-/Notlandung
betreffen?

Eine kleine Korrektur für D:
Damit die zuständige Landesbehörde überhaupt genehmigt, sind
VORHER die schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers
und die Darlegung der sicheren An-/Abflugmodalitäten einzureichen.
In der Folge kann/wird es zu einem Vor-Ort-Termin kommen, und
eine Genehmigung kann (muss nicht) zeitlich oder in Bezug auf
Häufigkeit in einem Zeitraum beschränkt sein.

Ist aus meiner Sicht präziser formuliert. Oder übertreibe ich da?

Schönen Gruß

Spartacus
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kellogs
new post 15. August 2013, 10:46
Antworten #3


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QUOTE(Spartacus)
Keine Schlechte Idee.

Du meinst also dauerhafte Außenlandeerlaubnisse, die nicht Sicherheits-/Notlandung
betreffen?


genau

QUOTE(Spartacus)
Eine kleine Korrektur für D:
Damit die zuständige Landesbehörde überhaupt genehmigt, sind
VORHER die schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers
und die Darlegung der sicheren An-/Abflugmodalitäten einzureichen.
In der Folge kann/wird es zu einem Vor-Ort-Termin kommen, und
eine Genehmigung kann (muss nicht) zeitlich oder in Bezug auf
Häufigkeit in einem Zeitraum beschränkt sein.

Ist aus meiner Sicht präziser formuliert. Oder übertreibe ich da?

Schönen Gruß

Spartacus
*



hm, ist sicher vollständiger, aber ich dachte eher, das so knapp wie möglich zu formulieren, damit man sehen kann, was nötig ist und weniger das Prozedere, wie man dazu kommt. Aber kann man sicher so stehen lassen.
Gut. Deutschland wäre abgeklärt. Wer macht Schweiz, Österreich, Tschechien, Frankreich, Norwegen, Italien, Luxemburg, Zypern, ... ? biggrin.gif
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kellogs
new post 17. August 2013, 14:23
Antworten #4


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In Österreich ist vorher die Genehmigung des zuständigen Landeshauptmanns einzuholen.
Einschließlich schriftlicher Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers und ein Lageplan des Geländes. Also im Endeffekt wie in Deutschland.

Dazu gibt es einen Antrag:
Antrag
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Alex03
new post 21. August 2013, 11:21
Antworten #5


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Hallo,
also in der Schweiz ist es so:
Beim Bazl Ausenladung beantragen 1Jahr gültig und das Einverständnis vom Landeigentümer einholen.
In Frankreich ist es glaube ich genau so.

Gruss Alex
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